Absage an Patentierung von Gen-Sequenzen
Die Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften lehnen die Patentierung von natürlich vorkommenden DNA-Sequenzen aus menschlichen und anderen Genomen ab.
Die Delegiertenkonferenz der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der jetzt 132 wissenschaftliche Fachgesellschaften aus allen Bereichen der Medizin angehören, hat am 13. Mai 2000 in Frankfurt/Main einstimmig die nachfolgende Resolution der AWMF-Delegiertenkonferenz vom 7. November 1992 bekräftigt:
Resolution zur Patentierung von DNA-Sequenzen aus Genomprojekten
"Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) lehnt eine Patentierung von natürlich vorkommenden DNA-Sequenzen ab und fordert, dass jegliche Information, die im menschlichen Genom und in anderen Genomen verankert ist, jedermann verfügbar sein muss. Jeder Wissenschaftler, der an Projekten zur Erforschung des menschlichen Genoms und anderer Genome arbeitet, benötigt freien Zugang zu Datenbanken, in denen die zum jeweiligen Zeitpunkt gesammelten Information gespeichert ist. Dieser Zugang sowie der unbehinderte Austausch wissenschaftlicher Daten aus diesen Projekten könnte durch eine Patentierung eingeschränkt oder behindert werden. Damit wäre auch das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft tangiert.
Die AWMF fordert daher den freien Zugang zu allen Daten, die die Genome betreffen und deren uneingeschränkte Verfügbarkeit für alle rein wissenschaftlichen Aspekte. Dass dabei die Kenntnis eines einzelnen Genotyps das ausschließliche Recht seines Trägers sein und bleiben muss, ist unbestritten."
Natürlich vorkommende DNA-Sequenzen können zwar entdeckt, nicht aber erfunden werden. Da Patente nur für Erfindungen erteilt werden dürfen, könnte allenfalls das technische Verfahren patentiert werden, mit dem eine DNA-Sequenz entdeckt wurde, nicht jedoch die Sequenz selbst.
Weitere Informationen:
http://www.awmf-online.de/res/res-genp.htm