Neuer Name - Promotionsrecht - Mehr Autonomie
6. November 2000
NEUER NAME - PROMOTIONSRECHT - MEHR AUTONOMIE
Die Fachhochschule Hamburg hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des neuen Hamburgischen Hochschulgesetzes gegenüber der Wissenschaftsbehörde u.a. folgende Änderungswünsche angemeldet:
"Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg" soll die Fachhochschule Hamburg in Zukunft heißen. Mit der Namensänderung soll zum Ausdruck gebracht werden, dass sich im Bereich Lehre und Studium sowohl an den Fachhochschulen als auch an den Universitäten in den letzten Jahren ein Wandel (oder: Wandel durch Annäherung) vollzogen hat: Universitäten bieten vermehrt praxisorientierte Studiengänge an. An der Fachhochschule Hamburg wird anwendungsbezogen entwickelt und geforscht, und zwar mit steigender Tendenz. An Fachhochschulen ist nicht mehr das Diplom der einzige Einstieg ins Berufsleben, sondern neben dem Bachelor auch der Master.
Der Masterabschluss an der Fachhochschule berechtigt künftig direkt dazu, zur Promotion an einer Universität zugelassen zu werden. Außerdem plädiert die Fachhochschule Hamburg für eine Regelung im Hochschulgesetz, die ihr bei entsprechenden Voraussetzungen das Promotionsrecht einräumt.
Mehr Autonomie für alle Hochschulen fordert die Fachhochschule Hamburg in den Fällen, in denen sich die Wissenschaftsbehörde noch die Genehmigung vorbehält. Das betrifft beispielsweise die Beteiligung an oder die Gründung eigener Unternehmen sowie die Errichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.
Für Rückfragen: Pressestelle, Marion Hintloglou,
Tel. +49(4O) 428 63-3589, Fax 428 63 43 87.
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