UN-Erklärung der Menschenrechte
FSU-Mediendienst
Volkswagen-Stiftung unterstuetzt Jenaer Politikwissenschaftler
Wirkungsgeschichte der UN-Menschenrechtserklaerung wird untersucht
Jena. (11.05.98) Ein Forschungsprojekt ueber die "Allgemeine Erklaerung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen hat die Volkswagen-Stiftung an die Friedrich-Schiller-Universitaet Jena vergeben. Die Politikwissenschaftler Prof. Dr. Klaus Dicke und Manuel Froehlich, M. A. werden sich bei einem Budget von rund 200.000 Mark in den naechsten zwei Jahren vor allem mit der Wirkungsgeschichte der Erklaerung befassen, die vor fast genau 50 Jahren, am 10. Dezember 1948, von der UN proklamiert wurde. Geplant sind unter anderem drei internationale Workshops an der Uni Jena und eine abschliessende Buchpublikation.
"Unser Vorhaben nimmt die urspruengliche Absicht der Verfasser der Erklaerung zum Massstab, um die faktische Wirkung dieser formell nicht rechtsverbindlichen, aber wohl am haeufigsten zitierten und wirkungstraechtigsten Deklaration der Generalversammlung der UN auf verschiedenen Ebenen zu untersuchen", erlaeutert Klaus Dicke das Projekt. So wollen die Jenaer Politologen das Politikkonzept der Verfasser rekonstruieren und an Hand der Wirkungsgeschichte dessen Effektivitaet bewerten; sie wollen zweitens die faktischen Auswirkungen der Erklaerung im System der Vereinten Nationen wie auch in deren Mitgliedstaaten analysieren und drittens die erarbeitete Wirkungsgeschichte als Massstab verwenden, um die Durchsetzung, Akzeptanz und Universalitaet der Menschenrechtsproblematik in der aktuellen internationalen Politikdiskussion zu beurteilen.
Eine der Kernfragen dabei wird sein: Ist die Erklaerung der Menschenrechte von 1948 heute noch aktuell, oder ist sie reform- oder ergaenzungsbeduerftig? Zuletzt forderten u. a. Malaysia, Kuba und Mexiko eine UEberarbeitung der Deklaration, einige Intellektuelle -auch in Deutschland -schlugen die zusaetzliche Proklamation von "Menschenpflichten" vor.
Die UN-Deklaration umfasst den klassischen Katalog an Freiheitsrechten, so wie er auch in das Grundgesetz der Bundesrepublik eingeflossen ist, sowie sogenannte soziale und kulturelle Menschenrechte. Erst 1966 einigten sich die UN-Mitgliedsstaaten auf zwei rechtsverbindliche Pakte ueber buergerliche und politische sowie ueber wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; diese Pakte traten 1976 in Kraft.
Ansprechpartner: Prof. Dr. Klaus Dicke, Tel.: 03641/945431, Manuel Froehlich 945435