Neue Gedanken zur Generalprävention im Strafrecht
Die beiden Bayreuther Jurastudenten Christian Heinichen (7. Semester) und Daniel Theurer (2. Semester) haben beim 25. Jahrestag der Universität Bayreuth für Arbeiten zur Generalprävention im Strafrecht den erstmals verliehenen Prof.-Dr.-Johannes-Schütz-Preis erhalten
Beim 25. Jahrestag erstmals verliehen:
Prof.-Dr.-Johannes-Schütz-Preis geht an die Studenten Christian Heinichen und Daniel Theurer
Neue Gedanken zur Generalprävention im Strafrecht
Bayreuth (UBT). Die beiden Bayreuther Jurastudenten Christian Heinichen (7. Semester) und Daniel Theurer (2. Semester) erhalten beim 25. Jahrestag der Universität Bayreuth den erstmals verliehenen Prof.-Dr.-Johannes-Schütz-Preis. Heinichen bekommt den mit 5000 DM dotierten 1. Preis, Theurer den mit 3000 DM ausgestatteten 2. Preis.
Der ehemalige Bamberger Oberlandesgerichtspräsident Dr. Johannes Schütz hat den Preis für eine wissenschaftliche Arbeit Bayreuther Jurastudenten gestiftet, um einerseits seine Dankbarkeit dafür zu zeigen, dass er in der Bayreuther Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät nach dem Ausscheiden als Richter eine neue geistige Heimat gefunden hat und andererseits, um seine besondere Verbundenheit mit den Studierenden der Fakultät zum Ausdruck zu bringen.
Thematisch hat Prof. Schütz Arbeiten über "Generalprävention im Lichte absoluter und relativer Theorien" ausgelobt. Bewusst sollte die Erörterung den Rahmen von Falllösungstechniken und des positiven Rechts sprengen und in Auseinandersetzungen mit den geistesgeschichtlichen Grundlagen des Strafrechts führen. Die Chance sollte genutzt werden, durch eine unkonventionelle, eigenständige und eigenwillige Argumentation aus der über Jahrzehnten überkommenen und festgefahrenen Diskussion hinauszuführen.
Gemeinhin wird nämlich davon ausgegangen, dass nach Auffassung der Vertreter der sog. absoluten Straftheorien die Strafe allein der Vergeltung wegen verhängt wird. Nach Auffassung der Vertreter der sog. relativen Straftheorien dient die Strafe der Prävention. Gleichsam als selbstverständlich aber wird von beiden Theorien vorausgesetzt, dass es stets nur um die gerechte Strafe gehen kann, was aber keineswegs problematisiert wird.
Erst in neuerer Zeit taucht der Gedanke der sog. positiven Generalprävention auf, dass nämlich die Strafe der Wiederherstellung, der Festigung und der Bestätigung der Rechtsordnung gilt. Damit aber wird die Frage nach der Gerechtigkeit der Strafe zum zentralen Problem der Straf-theorie, denn ungerechte Strafen sind kaum tauglich zur Wiederherstellung der Rechtsordnung. Von hierher eröffnet die Sicht von der Generalprävention auf die Strafe Aspekte, die aus der Sicht von der Strafe auf ihren Zweck und Grund verborgen bleiben. Das war der Ansatz und Ausgangspunkt der preiswürdigen Überlegungen.
Christian Heinichen hat nach Aussage der Gutachter die Problematik treffend dargestellt und die Schwächen in der bisherigen Argumentation überzeugend aufgedeckt. Auch wenn er den Akzent der Bearbeitung mehr auf die Frage einer generalpräventiven Rechtfertigung der Strafe gelegt hat, wurde ihm der 1. Preis zuerkannt.
Daniel Theurer, der Gewinner des 2. Preises, weist die verborgene Problematik der gerechten Strafe und ihrer Vernachlässigung in den bisher vorgeschlagenen Problemlösungen auf Grund eigenwilliger und unvoreingenommener Fragestellungen klar auf. Auch wenn er dann den Schwerpunkt seiner Ausführungen mehr auf die Strafbegründung als speziell auf die Generalprävention gelegt hat, schien der Preisjury der 2. Preis seiner Leistung gerecht zu sein.
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