HRK-Senat: Rückschritte bei der Internationalisierung der Hochschulen verhindern!
Der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat am 9. Oktober in Paderborn seine Trauer um die Opfer der Terroranschläge vom 11. September in den USA ausgedrückt. Die Hochschulen seien bestürzt, dass nach dem bisherigen Stand der polizeilichen Ermittlungen Studierende bzw. Absolventen deutscher Hochschulen in die Anschläge verwickelt seien. Die Hochschulen unterstützten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen strafprozessuale Ermittlungen zur umfassenden Aufklärung der Anschläge und die entsprechenden vorbeugenden sicherheitspolizeilichen Maßnahmen.
Diese dürften indes nicht zu einer Erschwerung des Ausländerstudiums und der Tätigkeit ausländischer Wissenschaftler in Deutschland führen. Die Hochschulen seien aufgrund ihres wissenschaftlichen Potentials prädestiniert, zu einer sachlichen und differenzierten Diskussion über die nach den Terroranschlägen aufgeworfenen Fragen beizutragen. Der Senat regte an, in den Hochschulen geeignete Veranstaltungen zu organisieren und damit die Grundlage für den weiteren Dialog zu legen. Bereits jetzt gibt es an einigen Hochschulen derartige Initiativen.
Daher forderte das Gremium, den vom Bundesminister des Innern im August vorgelegten Entwurf eines Zuwanderungsgesetzes möglichst bald im Parlament zu beraten. HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried erläuterte im Anschluss an die Sitzung des Senats das große Interesse der Hochschulen an einer verbesserten gesetzlichen Regelung: "In seinem Kernbereich wird das Gesetz
die Regelungen für ausländische Studierender im Interesse Deutschlands deutlich verbessern: Eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Regelstudienzeit wird endlich möglich, den Studierenden würde es wesentlich erleichtert, während des Studiums etwas Geld zu verdienen und nach dem Studium hätten die Absolventen endlich einen zeitlichen Spielraum, um in Deutschland ihre erworbene Qualifikation in einer Erwerbstätigkeit zu erproben."
Für Wissenschaftler und Forscher spielten die neugeplanten Regelungen für das Daueraufenthaltsrecht hochqualifizierter Arbeitskräfte eine besonders wichtige Rolle. Diese Erleichterungen lägen nicht nur im Interesse der ausländischen Studierenden, sondern wesentlich auch im Interesse unserer Wirtschaft und Wissenschaft. Der HRK-Senat schlug vor, bei der Formulierung der genauen Kriterien und der Prüfverfahren für Zuwanderer, die als besonders qualifizierte Kräfte eine Niederlassungserlaubnis
Korrekturen
10.10.2001 00:00
Letzter Absatz, letzter Satz:
Der HRK-Senat schlug vor, bei der Formulierung der genauen Kriterien und der Prüfverfahren für Zuwanderer, die als besonders qualifizierte Kräfte eine Niederlassungserlaubnis erhalten sollen, die Wissenschafts- und Mittlerorganisationen zu beteiligen.