Das Altfahrzeug-Gesetz - Chance oder fünftes Rad am Wagen?
So lautet das Motto des 12. Treffen des "Netzwerks innovative Kreislauftechnologien NiK", zu dem das Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik IML am 2. und 3. Juli 2002 nach Dortmund einlädt.
In Europa werden zur Zeit rund acht Millionen Altfahrzeuge pro Jahr entsorgt. Aufgrund des hohen Anteils an verschiedenen Metallen sind Altautos eine wertvolle Rohstoffquelle. Aber auch die in den Altfahrzeugen verarbeiteten Kunststoffe und Gläser sind verwertbar.
Seit dem 21. Oktober 2000 ist daher die EU-Altfahrzeug-Richtlinie in Kraft. Sie zielt aus Gründen des Umweltschutzes auf die Vermeidung von Fahrzeugabfällen und die Förderung der Rücknahme, der Wiederverwendung und des Recyclings von Altfahrzeugen und Altfahrzeugbauteilen.
Die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten ist bis zum 21. April 2002 zu vollziehen. Die deutsche Bundesregierung plant hierzu ein Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen. Dieses Gesetz soll die bisher geltenden Regelungen, die sowohl auf einer freiwilligen Selbstverpflichtung als auch auf der Verordnung zur Entsorgung von Altautos (AltautoV) beruhen, novellieren.
Die Umsetzung dieses Gesetzes muss unter Beibehaltung anspruchsvoller ökologischer Zielvorgaben erfolgen, darf aber nicht zu wettbewerbsbeherrschenden Strukturen auf regionalen Märkten führen. Noch immer befinden sich organisatorische und technische Lösungen sowie die damit verbundenen Gütezeichen, Kooperationsformen, Geld-, Informations- und Materialflusssysteme in der Diskussion.(RFN)