In 50 Jahren: Tarifurlaub von 2 auf 6 Wochen
Die Regelung des Urlaubs ist eine Erfolgsgeschichte der gewerkschaftlichen Tarifpolitik. Der tarifvertraglich gesicherte Urlaubsanspruch hat sich in den vergangenen fünfzig Jahren in vielen Branchen verdreifacht.
Darauf hat das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf hingewiesen. 1949 betrug der Grundurlaub z.B. in der Metallindustrie, in der Chemieindustrie, im Einzelhandel oder im Bankgewerbe 12 Werktage (= 2 Wochen). Heute kommen die ArbeitnehmerInnen in Westdeutschland in vielen Tarifbereichen auf 30 Arbeitstage (= 6 Wochen). Im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt sind es 29,3 Arbeitstage. Der Osten liegt mit 28,4 Arbeitstagen nur noch geringfügig dahinter. Damit hat die Verlängerung des Urlaubs - neben der Wochenarbeitszeitverkürzung - einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet. Eine Woche Urlaub entspricht rechnerisch einem Arbeitsvolumen von ca. 700.000 Arbeitsplätzen.
Weitere Informationen:
http://www.boeckler.de/wsi/tarchiv/aktuell.cgi?pmid=241