Universität Heidelberg stärkt Stellung der jüngeren Wissenschaftler
Rektor Prof. Dr. Peter Hommelhoff: "Als forschungsorientierte Universität sind wird auf die Kreativität der jungen Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen angewiesen"
Die Universität Heidelberg stärkt die Stellung der jüngeren Wissenschaftlergeneration innerhalb der Universität. In öffentlicher Sitzung beschloss der Senat heute eine Änderung des Paragraphen 11 der Grundordnung, der die Zusammensetzung des Universitätsrates regelt. Das Rektorat habe diese Änderung "aufgrund der hochschulpolitischen Diskussion der vergangenen Monate, vor allem über die Einführung der Juniorprofessur," dem Gremium vorgeschlagen, sagte Rektor Prof. Dr. Peter Hommelhoff. "Als forschungsorientierte Universität sind wird auf die Kreativität der jungen Wissenschaftler angewiesen, in ihrem Fachgebiet ebenso wie im Hochschulmanagement", sagte der Rektor.
Von den sieben internen Mitgliedern im Universitätsrat soll in Zukunft ein Mitglied der jüngeren Wissenschaftlergeneration angehören. Allerdings stellt die neue Fassung der Grundordnung sicher, dass nur ein Angehöriger des qualifizierten wissenschaftlichen Nachwuchses Mitglied im Universitätsrat werden kann. Hierbei kann es sich um einen Juniorprofessor nach positiver erster Evaluation handeln, oder um einen Habilitanden, um einen Habilitierten oder einen Forschungsgruppenleiter, dessen Arbeitsgruppe aus Drittmitteln finanziert wird. Außerdem beschloss der Senat, dass das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet sein darf.
Für den Fall, dass sich der Senat bei der Besetzung des Universitätsrates nicht auf einen jüngeren Wissenschaftler einigen kann, der die oben genannten Kriterien erfüllt, soll es bei der jetzigen Regelung bleiben. Dann gehören dem Gremium vier beamtete Universitätsprofessoren an. Die Vorschrift, dass dem Universitätsrat je ein Mitglied aus den Gruppen des wissenschaftlichen Dienstes, der Studierenden und der sonstigen Mitarbeiter angehören muss, blieb unverändert.
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