Die Entwicklung der Familienbesteuerung und -förderung
In zwei neuen Untersuchungen zeichnet das IFSt Entwicklung und Möglichkeiten der Familienbesteuerung und staatlichen Familienförderung nach.
Das Institut Finanzen und Steuern, Bonn, untersucht in seinen Schriften Nr. 402 und 403 die Familienpolitik vor allem aus steuerlicher Sicht.
In Schrift Nr. 402 (Die Entwicklung der Familienbesteuerung einschließlich Kindergeld) steht die Familienbesteuerung der letzten Jahrzehnte im Mittelpunkt. Es wird geprüft, inwieweit bei der Besteuerung von Familien die Minderung der Leistungsfähigkeit durch Aufwendungen für Kinder bislang berücksichtigt worden ist. Gemessen an den Postulaten, die das Bundesverfassungsgericht in den 90er Jahren aufgestellt hat, blieb die Gesetzgebung in der Zeit davor weit hinter der von der Verfassung geforderten Schonung der Familien zurück. Gefordert ist, dass bei der Besteuerung der Familie das Existenzminimum sämtlicher Familienmitglieder steuerfrei bleibt.
Projiziert man die heutigen verfassungsgerichtlichen Leitlinien für die Einkommensbesteuerung der Familien auf die Regelung der zurückliegenden Jahrzehnte, zeigt sich, das diese Anforderungen nicht immer erfüllt gewesen wären. Bis Anfang der 90er Jahre waren vor allem Familien mit einem Kind von der rigiden Steuerpolitik betroffen. Von Mitte der 70er bis Mitte der 80er Jahre blieb auch das Existenzminimum des zweiten und dritten Kindes nicht vor dem Zugriff des Finanzamts verschont. Über Jahrzehnte hinweg schwächte so die staatliche Steuerpolitik die finanzielle Ausstattung von Familien.
Ursache für die Fehlentwicklung in der Vergangenheit ist die mangelnde Anpassung des Steuersystems an die reale Einkommensentwicklung und nicht die angebliche Bevorteilung der Ehe gegenüber der Familie. Um für die Zukunft eine verfassungsgemäße Besteuerung der Familien zu gewährleisten, müssten die maßgebenden Parameter für die steuerliche Erfassung der Familien jeweils der Einkommensentwicklung angepasst werden.
In Schrift Nr. 403 (Familienbesteuerung und Familienförderung in einer Zeit gesellschaftlichen und demographischen Wandels) geht es vor allem um die Verbesserung der Rahmenbedingungen, um Leben mit Kindern unter den veränderten Verhältnissen zu ermöglichen und zu fördern. Ferner werden die vielfältigen Verfassungsaufträge aufgezeigt, die vom Gesetzgeber im Interesse der Familie noch zu erfüllen sind. Schließlich wird auf mehrere Vorschläge zur Weiterentwicklung des geltenden Rechts hingewiesen, die, aus der Verantwortung auch für nachfolgende Generationen, besondere Beachtung verdienen.
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