Neue Wege in der Zusammenarbeit
Forschungszentrum Karlsruhe und Fachhochschule Karlsruhe - Hochschule für Technik vereinbaren umfangreiche Kooperation
Am heutigen 11. April 2003 unterzeichnen Rektor Prof. Dr. Werner Fischer und Prof. Dr. Manfred Popp, Vorstandsvorsitzender des Forschungszentrums Karlsruhe, einen umfangreichen Vertrag über die künftige Zusammenarbeit in Forschung und Lehre. Dabei geht es um die Durchführung gemeinsamer Projekte in der anwendungsorientierten Forschung, aber auch um die personelle Verzahnung beider Einrichtungen in der Lehre sowie die gemeinsame Nutzung der jeweiligen Infrastruktur.
So stellt das Forschungszentrum Wissenschaftlern der Hochschule seine Geräte und Einrichtungen zur Verfügung und wird auch Diplomanden und Doktoranden, die auch von Wissenschaftlern des Forschungszentrums betreut werden, innerhalb seines Forschungs- und Entwicklungsprogramms Arbeitsplätze zur Verfügung stellen.
Soweit es mit den Pflichten und Aufgaben innerhalb des Forschungszentrums vereinbar ist, wird es seinen wissenschaftlichen Mitarbeitern die Aufnahme einer Lehrtätigkeit an der Hochschule ermöglichen und diese fördern. Damit sollen insbesondere aktuelle Forschungsansätze und -ergebnisse in die Lehre der Hochschule einfließen. Der Umfang dieser Lehrtätigkeit soll für den einzelnen Mitarbeiter in der Regel 2, jedoch maximal 4,5 Semesterwochenstunden betragen. Sofern die formalen Voraussetzungen vorliegen und die Lehraufträge erfolgreich durchgeführt werden, kann dem Lehrbeauftragten die Ernennung zum Honorarprofessor der Hochschule in Aussicht gestellt werden. Nach Art und Umfang ihrer Lehrtätigkeit können die Mitarbeiter des Forschungszentrums auch als Prüfer oder Berichterstatter bei der Abnahme von Abschlussprüfungen mitwirken, wenn sie auch hier die formalen Voraussetzungen hinsichtlich ihrer Qualifikation erfüllen.
Bei der Einstellung eines leitenden Wissenschaftlers am Forschungszentrum, dessen Stelle mit einer Lehrtätigkeit an der Fachhochschule Karlsruhe verbunden ist, soll die Hochschule durch mindestens einen Vertreter am Auswahlverfahren beteiligt werden.
Umgekehrt wird die Hochschule die eigenen Professoren durch Teilbeurlaubung die Aufnahme einer nebenamtlichen Leitungstätigkeit am Forschungszentrum ermöglichen und diese unterstützen, wenn dies mit ihren Pflichten und Aufgaben an der Hochschule vereinbar ist. In der Regel soll der Umfang dieser Tätigkeit am Forschungszentrum 20 % des gesamten Arbeitsumfangs nicht überschreiten. Die Wissenschaftler erhalten vom Forschungszentrum für diese Tätigkeit eine gesonderte Vergütung.
"Es ist in der Geschichte der Hochschule bisher das umfangreichste Abkommen", so Rektor Prof. Werner Fischer bei der Vertragsunterzeichnung, "das wir mit einer Forschungseinrichtung eingehen. Über diese Kooperation versprechen wir uns starke Synergieeffekte in der gegenseitigen Nutzung der Infrastruktur und insbesondere über die personelle Verzahnung beider Einrichtungen. So werden die Professoren der Hochschule ihr Wissen und technologisches Know-how in die gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekte einbringen, wie auch umgekehrt die Mitarbeiter des Forschungszentrums diesen Transfer in die Hochschullehre und deren Projekte in der angewandten Forschung leisten werden."
"Von dieser Zusammenarbeit werden beide Einrichtungen in mehreren Feldern profitieren", bestätigt Prof. Dr. Manfred Popp, Vorstandsvorsitzender des Forschungszentrums Karlsruhe, "selbstverständlich bei der Durchführung von gemeinsamen Forschungsprojekten, aber auch in der Verbindung von Forschungs- und Lehrtätigkeit und damit letztendlich in der eigenen Personalentwicklung."