Verwaltungsgericht untersagt Beschlüsse des Senats der TU Dresden
Das Verwaltungsgericht Dresden hat am Dienstag Abend die TU Dresden verpflichtet, Beschlussfassungen im Senat vorerst zu unterlassen. Damit ist die für heute, 4. Juni 2003, geplante Beschlussfassung des Senats zum Hochschulvertrag unmöglich geworden. Gegen diese Entscheidung hat die TU Dresden Beschwerde eingelegt.
Vorausgegangen war der Antrag von neun Jura-Professoren der TU Dresden, vertreten durch Professor Hartmut Bauer, auf eine einstweilige Anordnung des Verwaltungsgerichts, dass auch der neue Senat der TU Dresden mit drei direkt gewählten Hochschullehrern rechtswidrig zusammengesetzt sei.
Diese neue Senatszusammensetzung ist das Ergebnis langer Diskussionen im Konzil zur Neufassung der Grundordnung. Sowohl die zum Zwecke der Vorbereitung der Änderung der Grundordnung eingesetzte Kommission favorisierte einen Vorschlag der Zuwahl von drei Hochschullehrern als auch die überwältigende Mehrheit (95 %) der Konzilsmitglieder selbst hat in mehreren Abstimmungen dem Vorschlag zugestimmt, der dann vom Ministerium in Kraft gesetzt wurde, weil bei der Schlussabstimmung nicht genügend Konzilsmitglieder anwesend waren, um die erforderlich 2/3-Mehrheit zu erreichen. Es fehlten 13 Stimmen.
Die neue Zusammensetzung des Senats der TU Dresden mit drei direkt gewählten Hochschullehrern entspricht der an anderen sächsischen Hochschulen seit Jahren gegebenen Situation.
Ziel der Blockade der Senatsbeschlussfassung durch die Gruppe einiger Jura-Professoren ist es, die Entscheidung des TU-Senats zum Hochschulvertrag zu verhindern. Statt einer Diskussion in der Sache zieht es die Gruppe vor, die inhaltliche Auseinandersetzung ganz zu verhindern.
Irritierend ist in diesem Zusammenhang allerdings die jüngst an der TU Dresden bekannt gewordene Tatsache, dass Professoren der Juristischen Fakultät selbst monatelang hinter dem Rücken der Universitätsleitung mit dem Justizminister über Abbauszenarien und Ausgliederungen aus der TU Dresden verhandelt haben. Es sollte eine öffentlich-rechtliche Law-School außerhalb der TU Dresden gegründet werden. Mit Sicherheit haben auch diese Gespräche zur Vorstellung der Landesregierung beigetragen, die Juristische Fakultät der TU Dresden zur Disposition zu stellen.
Weitere Auskünfte erteilt der Kanzler der TU Dresden, Herr Alfred Post, Tel. 0351 463-34717