Senat der TUD rechtmäßig zusammengesetzt
Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hat heute, 25. Juni 2003, entschieden, dass die Zusammensetzung des Senates der TUD rechtmäßig ist.
Damit ist die Arbeitsfähigkeit des am 27. Mai 2003 neu gewählten Senates bestätigt worden und der Senat beschlussfähig.
Bereits in der kommenden Woche, am 2. Juli 2003, wird der Senat zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommen, um als wichtigste Tagesordnungspunkte über die Unterzeichnung des Hochschulvertrages und die Vorschläge für die Rektorwahl zu entscheiden.
Das Rektoratskollegium der TUD geht davon aus, dass ab sofort die Auseinandersetzungen über Hochschulstrukturfragen nicht mehr im Gerichtssaal, sondern in den zuständigen Gremien der TUD entschieden werden.
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