Internationale Finanzdienstleistungsaufsicht
Vortrag über formelle und informelle Kooperation am Beispiel von IOSCO und CESR in der Reihe "Forum Juris Internationalis" am 26. Januar 2004 um 18 Uhr
Am 26. Januar 2004 findet der fünfte und vorletzte Vortrag der Reihe "Forum Juris Internationalis" statt, die in diesem Semester unter dem Oberthema "Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen" steht. Den Vortrag zum Thema "Internationale Finanzdienstleistungsaufsicht: formelle und informelle Kooperation am Beispiel von IOSCO und CESR" hält Dr. Jens Fürhoff, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Wie üblich findet die Veranstaltung um 18 Uhr im Hörsaal 021 im Vorlesungs- und Seminargebäude des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität (Licher Straße 68, 35394 Gießen) statt.
Dr. Jens Fürhoff ist Leiter des Referats CESR/EU-Richtlinien bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Er wurde mit einer Arbeit zur kapitalmarktrechtlichen Ad-hoc-Publizität zur Vermeidung von Insiderkriminalität promoviert und ist derzeit neben seiner Tätigkeit für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Frankfurt am Main.
Die International Organization of Securities Commissions (IOSCO) ist ein internationaler Verband von Börsen und deren Verwaltungsinstititutionen. CESR ist ein auf Beschluss der Europäischen Kommission im Jahr 2001 gegründeter Ausschuss der EU-Wertpapierregulierungsbehörden (Committee of European Securities Regulators). Dieser Ausschuss ist als beratender Ausschuss für die Kommission tätig. Als unabhängiges Gremium soll er auch eine kohärentere Umsetzung des Gemeinschaftsrechts gewährleisten.
Prof. Dr. Thilo Marauhn, M. Phil.
Geschäftsführung und Abteilung Internationales Recht
Prof. Dr. Walter Gropp
Prof. Dr. Christoph Benicke
Licher Str. 76
35394 Gießen
Tel.: 0641/99-21151/99-21541
Fax: 0641/99-21159/99-21549
Email: academia@recht.uni-giessen.de